WinFuture-Forum.de: [Gelöst]2 HDDs, 2 Windows Versionen, Eigene Dateien kombinieren? - WinFuture-Forum.de

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[Gelöst]2 HDDs, 2 Windows Versionen, Eigene Dateien kombinieren? Wenns doch immer so einfach wäre ;)


#1 Mitglied ist offline   Kuschel-Drow 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 12:02

Yo! Ich bin's mal wieder mit einer weiteren dummen Frage zu selbst eingebrockten Problemen. :D
Ich poste das mal ins Win10 Forum, weil Win10 mal mein Mainwindows war, und die größten Probleme bei der ganzen Sache macht.

Also folgendes:
Festplatte C hat Windows 10 drauf.
Festplatte E hat Windows 7 drauf.
Beide Windows Versionen werden als Administrator ausgeführt, und die User Ordner tragen den selben Namen. Ebenso wie die ursprünglichen Benutzerkonten der jeweiligen Windows Versionen. (Nur dass Windows 10 mir den mit dem MS Konto überschreibt.)

Auf beiden Festplatten befinden sich nun also seperate Eigene Dateien Ordner, und wenn ich direkten Zugriff auf meine Videos, Bilder oder Musik haben möchte, muss ich den Kram auf beiden HDDs liegen haben. Ich suche aber nach einem Weg, der es möglich macht, beiden Windows Versionen beizubringen, EINEN gemeinsamen Ordner als Ziel zu verwenden, wenn ich etwas in Eigene Dateien speichern möchte, oder darauf zugreifen will.

Mir ist klar, dass das für einige Ordner nicht funktioniert, der versteckte Appdata Ordner zum Beispiel wird sich kaum mit dem einer anderen Windows Version kombinieren lassen, da die Programme die dort Zugriff haben und ihren Kram hinterlassen kaum die selben sind etc pp. Der originale Dokumente Ordner ist auch keine gute Idee, da ich wenig Lust habe, auf Spieldateien auf einer anderen Festplatte zuzugreifen wenn ich zocken möchte, ist schon lahm genug ohne SSD.

Der einzige Weg der mir bisher eingefallen ist, ist alle Musik, Bilder und Videos in einen Ordner auf einer Festplatte zu verschieben, und allen Programmen auf der anderen Windows Version zu sagen, sie mögen diesen Ordner als Medienbibliothek benutzen, und auch neue Dateien in eben diesem Ordner ablegen. (wobei ich den eben immer raus kramen muss) Das Problem bei der Sache ist Windows 10. Es verweigert mir sämtliche schreibrechte auf den Users/Mein Name Ordner von Windows 7, wenn ich versuche dort etwas zu speichern während ich in Win10 eingeloggt bin. Es lässt mich die Dateien aber witzigerweise von Hand in die Windows 7 Ordner auf der anderen Festplatte schieben. Windows 7 wiederrum scheint's nicht zu interessieren, wo ich meinen Kram speichern will, es lässt mich problemlos in die Users Ordner von WIn10 schreiben.

Ich musste Windows 10 schon einige Male über 'Take Ownership' überzeugen, dass es mir gefälligst nicht rein zu reden hat, da ich immerhin Administrator bin und die Dateien verdammt noch mal meine Sache sind, aber selbst das funktioniert irgendwie nur sporadisch. Der letzte Ordner den ich mir damit komplett angeeignet habe wird schon wieder ignoriert und Win10 verweigert mir mal wieder den Zugriff.

Ums kurz zu machen, was ich erreichen möchte ist, die Musik, Bilder und Video Ordner auf C beizubehalten, und die auch für Windows 7 zum primären Ziel zu machen. Das hei0t, speichere ich unter Windows7 etwas in Eigene Dateien/Eigene Musik, dann soll Windows 7 das gespeicherte automatisch in den Ordner auf C speichern, den Windows 10 als seinen originalen Eigene Dateien Ordner erkennt. Und zwar so, dass wenn ich unter Windows 7 auf meine Bibliothek klicke, die Ordner von C auftauchen, die eigentlich zu Win10 gehören und als originale Zielordner anerkannt werden, ohne dass ich erst umständlich C auswählen muss.

Ist das iiirgendwie verständlich? Ich hoffe doch. ^^"
Wie auch immer, vielen Dank im Voraus.

Dieser Beitrag wurde von Kuschel-Drow bearbeitet: 27. Juli 2016 - 21:34

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#2 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 15:15

Verstehe, was Du vorhast.

Problem könnte hier die Besitzübernahme sein. Das sollte man nur dann machen, wenn es gar nicht anders geht.

Ich hatte das früher immer so gelöst, dass ich eine gemeinsame Datenpartition eingerichtet habe und dort dann die gemeinsamen Dateien gespeichert. Das Ganze aber dann so von den Berechtigungen her eingerichtet, dass entweder 'Jeder' Vollzugriff hatte oder jeden Benutzer der einzelnen Systeme mit Vollzugriff eingetragen habe. Dann ging das ganz gut.

Aber ob das jetzt mit der Struktur C:\Users\<Benutzer>\~ auch funktioniert, gute Frage. Das sind ja dann die persönlichen Dateien des Nutzers. Kann sein, dass hier noch irgendetwas dazwischen funkt und jedesmal die Rechte zurücksetzt.
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#3 Mitglied ist offline   Kuschel-Drow 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 16:11

Wie schaut das aus, wenn ich beim Eigene Musik, Bilder und Video Ordner auf E (Windows 7) den Ordnerpfad ändere, und den Pfad der gleichnamigen Ordner auf C (Windows 10) angebe?
Weil Windows 10 ja prinzipiell in seine eigenen Ordner rein schreiben will, aber nicht auf die anderen, und Windows 7 ganz fröhlich in die Ordner von Windows 10 schreibt ohne mir einen von Zugriffsverweigerung Eigentumsrechten und noch mehr erhobenem Zeigefinger zu erzählen. Zugriff hab ich unter Windows 10 auch auf das was Windows 7 da abgelegt hat, weils ja in "meinem" Ordner liegt... (oder wie auch immer da die Logik von Windows 10 sein mag)

Dieser Beitrag wurde von Kuschel-Drow bearbeitet: 27. Juli 2016 - 16:13

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#4 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 16:45

Der "saubere" Weg wär schon über die Windows Libraries: also
> einen Ordner irgendwo anlegen (nennen wir ihn "C:\Ablage");
> da drin Unterordner anlegen für Bilder, Filme, Downloads etc pp; und
> diese Ordner als Standardpfade in die Bibliotheken der Benutzer eintragen.

Falls das nicht gewünscht ist:

> Über die NTFS-Berechtigungen nicht "Jeder", sondern insbesondere den bewußten Benutzer eintragen und dann diese Berechtigungen vererben lassen. Für normales Arbeiten brauchen diese Benutzer dann "Ändern" (modify).

Aufpassen: weil die SIDs der einzelnen Benutzer dem jeweils anderen OS nicht bekannt sind, ist es in dieser Konfiguration normal,wenn in den Berechtigungen jeweils "Unbekannter Benutzer (S-1-9-...)" drinsteht.
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#5 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 16:45

@Kuschel-Drow:

Das ist eine gute Frage. Habe ich so nie ausprobiert. So ein gewurschtel mit den 'Eigenen Dateien' habe ich da nie gemacht. Hatte da so meine eigenen 'Eigenen Dateien' Ordner angelegt und die von Windows in Ruhe gelassen. Hatte das auch immer so gemacht, dass das gerade laufende Windows das andere Windows nicht sehen kann. Von daher, keine Ahnung, ob das so geht.
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#6 Mitglied ist offline   Kuschel-Drow 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 16:55

Ich hab keine Ahnung, wie ich das eine Windows vor dem anderen verbergen kann. Ich hatte auch noch nie zwei Installationen, aber Windows 10's Umgang mit meinem Ram und vRam habens leider nötig gemacht.

Ich denke ich probier das jetzt einfach mal aus, Windows 7 auf die Userordner von Windows 10 umzuleiten. Mehr las nicht funktionierne kann's ja nicht, und Ordnerpfade kann man ja auch wieder neu zuweisen. :)

Wenn's klappt, wunderbar, wenn nicht, dann mach' ich's wie RalphS vorgeschlagen hat. Hauptsache ich kann ein wenig Datenmenge vermeiden, die Ordner sind nämlich schon etwas groß.

Danke erstmal.
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#7 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 16:58

Ja, natürlich geht das, in Abhängigkeit der Berechtigungen für die Benutzer.

-- Nochmal zur Erinnerung. Windows legt Benutzer mit einer SID (Security ID) an. Diese SID ist eindeutig (laut Microsoft sogar weltweit eindeutig). Ergo, hat man zwei Windowsinstanzen mit jeweils einem Benutzer, haben beide relativ sicher zwei *verschiedene SIDs und sind damit *voneinander verschieden* -- und das insbesondere *unabhängig Davon, ob sie denselben Namen hatten oder nicht.

-- Will man also eine Konfiguration haben wo "Querzugreifen" möglich sein soll, muß ein Ordner in seinen Zugriffskontrollisten (unter Eigenschaften|Sicherheit) auch alle Benutzer auflisten, die zugreifen sollen, und das mit allen Berechtigungen, die sie so haben sollen (üblicherweise Modify = alles außer 'ACLs ändern' und 'Besitzer ändern').

-- Windows schreibt da auch nicht selbst weiter rum, weswegen insbesondere NTFS-Berechtigungsänderungen im eigenen Profilordner gefährlich warden können, wenn man nicht weiß, was man tut. \Users\User und in den ACL steht für den Benutzer "User" Vollzugriff: Verweigert? Dann kann "User" sich nicht mehr erfolgreich anmelden und wird das auch aus eigener Kraft nie wieder schaffen, bis ihm jemand anderes dieses "Verweigert" wieder rausnimmt.

Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 27. Juli 2016 - 17:00

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#8 Mitglied ist offline   Kuschel-Drow 

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geschrieben 27. Juli 2016 - 21:33

Sooo kurzes Update für alle, die es interessiert:

Es ist durchaus möglich, den Pfad der betreffenden Ordner (Musik, Bilder, Videos) von Windows 7 auf E so zu ändern, dass ihr Zielort die entsprechenden Benutzerordner auf C (Windows 10) sind.
Der Pfad lässt sich aber nicht ohne Weiteres von Hand eintragen, das resultiert dann darin, dass Windows 7 einem erklärt, der Ordner sei nicht vorhanden und ob man ihn denn erstellen möge.
Geht man aber auf Ziel suchen, klickt sich dann auf C durch bis dahin wo man will und kopiert oben aus der Leiste den Pfad als Text, und fügt ihn dann als Pfad ein, akzeptiert Windows 7 ihn, und fragt einen, ob man den Inhalt des Ordners auf E in den auf C schieben möchte. Funktioniert dann auch problemlos.

Beide Windows Versionen haben nun gemeinsamen Zugriff auf die Eigene Dateien Ordner für Musik, Videos und Bilder, ohne dass sich ein Windows über den Zugriff des Anderen, oder die Dateien des Anderen beschwert. (Die Dateien 'gehören' ja technisch zu Windows 10, praktisch ist Windows 7 das egal, umgekehrt allerdings geht es NICHT, da Windows 10 sich strikt weigert in die Ordner von Windows 7 zu weigern, selbst wenn sie als Pfad angegeben sind!)

Und wie im Eingangspost schon gesagt, wer sowas versucht sollte isch überleben für welche Ordner er das macht, den kompletten Benutzerordner sollte man nicht umlegen, wegen der versteckten Dateien und solchen, die man besser von der selben Platte ausführt.

Wie auch imemer, damit wäre bewiesen dass ich die Bibliotheken zweier Windowsversionen durchaus vereinen lassen, wenn auch nur einseitig. - Aber solange Windows 7 Windows 10 ruhig stellt soll's einem doch Recht sein. Hauptsache beide Seiten haben Vollzugriff.
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