WinFuture-Forum.de: Sonderkündigungsrecht o2 DSL (Umzug + nur 37,5 % Bandbreite) - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Sonderkündigungsrecht o2 DSL (Umzug + nur 37,5 % Bandbreite)


#1 Mitglied ist offline   ATI 

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geschrieben 22. April 2014 - 17:03

Hi Ihr,

ich ziehe zum 01 Juni 2014 arbeitsbedingt zurück zu meinen Eltern und habe leider ein o2 DSL 16.000 kbits Anschluss mit 24 Monaten Laufzeit (Beginn 01.06.2013).
Nun versichert mit o2 an meiner neuen Wohnadresse bis zu 6.000 kbits zu. Das entspricht 37,5 % meiner im Vertrag stehenden Leistung bzw. 62,5 % weniger Leistung. Da die Telekom in unserem Ort nur maximal 2000 kbits liefern kann und dies auch tut, wüsste ich nicht, wie o2 6000 schaffen sollte.

Außerdem besteht in der Wohnung meiner Eltern, in der ich dann auch wohne, bereits ein Kabel BW 100 mbit Anschluss.

Laut § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes kann man ja seit dem 10.05.2012 bei stark abweichender Leistung, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Nun habe ich bereits eine Kündigung mit allen Daten und § aufgelistet und erstellt.
Macht es Sinn, das Vorhanden sein eines Internetanschlusses mit rein zu bringen, oder bringt das rein gar nichts.
Meint ihr das klappt? Und was muss ich noch beachten?
Anbei mal mein Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich meinen Wohnsitz ab dem 01.06.2014 in die xxxxxxx verlege, mache ich nach § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da mein O2 DSL 16.000 kbits Anschluss an meinem neuen Wohnort mit nur bis zu 6.000 kbits möglich ist. Dies entspricht 37,5 % meiner zugesicherten Geschwindigkeit. Ein derartiger Geschwindigkeitsunterschied von mindestens 62,5 % ist nicht vertretbar. Aus diesem Grund kündige ich hiermit das unter der oben genannten Kundennummer bestehende Vertragsverhältnis zum 01.06.14, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses schriftlich.

Was meint ihr?
Von dem Umzug weiß ich auch erst seit ein paar Tagen Bescheid.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Grüße
ATI
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#2 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 22. April 2014 - 17:39

Wenn sie kulant sind, hast Glück. Du brauchst ja nicht umziehen.
Wenn denn würde ich mich auf den Umzug beziehen und wie es da ausschaut mit Sonderkündigung. Danach könntest ja mal googlen.
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#3 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 22. April 2014 - 18:11

Beitrag anzeigenZitat (ATI: 22. April 2014 - 17:03)

Was meint ihr?
Von dem Umzug weiß ich auch erst seit ein paar Tagen Bescheid.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Grüße
ATI


Wie mein Vorredner schon schrieb:

Wenn, dann nur auf Kulanz.

Du hast den Vertrag abgeschlossen mit 16MBits, dieser wird auch bestmöglich an der Vertragsabschlussadresse (um es mal so zu umschreiben) augenscheinlich erbracht.

Dafür, dass du umziehst kann ja der Anbieter nichts.

Aber: Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen.
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#4 Mitglied ist offline   ATI 

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geschrieben 22. April 2014 - 18:33

Beitrag anzeigenZitat (Niedlicher Zwerg: 22. April 2014 - 17:39)

Wenn sie kulant sind, hast Glück. Du brauchst ja nicht umziehen.
Wenn denn würde ich mich auf den Umzug beziehen und wie es da ausschaut mit Sonderkündigung. Danach könntest ja mal googlen.


Laut Internet hat man seit 2012 ein Sonderkündigungsrecht, sofern das Produkt am neuen Standort nicht verfügbar ist bzw. die Leistung nicht angemessen erbracht werden kann.

Jetzt ist dann auch die Frage,

1) ob ich direkt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündige mit Bezug auf o. g. §
2) die Kundenbretreung anschreibe mit Bitte der Sonderkündigung aufgrund weniger Bandbreite und schon vorhandenem Internet
3) oder zu einem Anwalt gehe.

Mir würde es ja auch nix machen, noch 3 Monate länger zu bezahlen, aber 12 Monate mit 25 Euro muss ja nicht sein.

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Schon mal vielen Dank für die bisherigen schnellen Antworten.

Grüße
ATI
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#5 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 22. April 2014 - 18:38

Geh doch zur Verbraucherberatung und lass dich beraten.
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#6 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 22. April 2014 - 18:58

Beitrag anzeigenZitat (ATI: 22. April 2014 - 18:33)

1) ob ich direkt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündige mit Bezug auf o. g. §
2) die Kundenbretreung anschreibe mit Bitte der Sonderkündigung aufgrund weniger Bandbreite und schon vorhandenem Internet
3) oder zu einem Anwalt gehe.

Mir würde es ja auch nix machen, noch 3 Monate länger zu bezahlen, aber 12 Monate mit 25 Euro muss ja nicht sein.


25*12=300 Euro gesamt...

Ansonsten:
Anwaltskosten und ggf. drauf sitzen bleiben.

Kündige einfach den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt - Umschreibe ruhig freundlich deine persönliche Situation mit der Bitte um vorzeitiger Entlassung aus dem Vertrag.

Wäre mein Tipp... bin aber kein Anwalt.
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#7 Mitglied ist offline   javo 

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geschrieben 22. April 2014 - 19:01

Bei der Firma ist alles zu spät, sobald wie du umziehst hast verloren, die fordern ihr Geld auch ohne Leistung, da kannst du Briefe schreiben ohne Ende, die begreifen es nicht, bei uns hat es dann bei der Inkassofirma aufgehört, dann kam nix mehr. Bei jedem Schriftverkehr kam als letzter Satz, bitte geben Sie neue Adresse an, auch auf den Hinweis das Internet schon vorhanden war über Telekom, war kein Grund. Ich würde sagen, ein Computer beantwortet die Briefe mit Standard ohne Rücksicht auf das was da drinnen steht. So eine misserable Firma vom Service gibt es selten, kommt auf gleicher Stufe wie yourfone.de.
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#8 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 22. April 2014 - 19:07

Bei denen anrufen und die Situation schildern und gucken was geht hat noch niemandem geschadet. :)

Muß ja nicht gleich die schwerste Keule rausgeholt werden.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#9 Mitglied ist offline   ATI 

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geschrieben 23. April 2014 - 10:52

Hey Ihr,

ich werde wie ihr schon geschrieben habt,
einen netten Brief an die Kundenbetreuung bitten und meine Situation schildern.
Mal schauen was Sie zurück schreiben.

Vielen Dank mal bisher :)
Ich melde mich.
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#10 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 23. April 2014 - 21:22

Kulanz würde ich hier auch nicht sehen.
So wie ATI es selber geschrieben hat, kenne ich es auch nicht anders.
Wenn an dem neuen Anschluss nicht die gleiche Leistung erbracht werden kann, kann man den Vertrag kündigen.
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#11 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 24. April 2014 - 09:56

Klar, gut möglich, aber einfach nachfragen tut ja nicht weh. Immer schön der Reihe nach gehen - wenn auf diesem Weg das nicht geklärt werden kann, kann man ja weitersehen.

Allerdings würd ich da keinen Brief schreiben, sondern anrufen (wenn persönlich vorbeigehen nicht geht). Dann kann man das bereden. Mit einem Brief läßt sich nicht viel klären.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#12 Mitglied ist offline   ATI 

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geschrieben 24. April 2014 - 16:00

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 24. April 2014 - 09:56)

Klar, gut möglich, aber einfach nachfragen tut ja nicht weh. Immer schön der Reihe nach gehen - wenn auf diesem Weg das nicht geklärt werden kann, kann man ja weitersehen.

Allerdings würd ich da keinen Brief schreiben, sondern anrufen (wenn persönlich vorbeigehen nicht geht). Dann kann man das bereden. Mit einem Brief läßt sich nicht viel klären.


So werde ich das machen.
Hab meine Handynummer und E-Mail angegeben und um Rückruf bzw. Rückantwort per Mail gebeten.

Grüße
ATI
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